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Wer das Antennenflutgesetz stoppen will, muss aufhören zu hoffen

Veröffentlicht: 16. Mai 2026

Wir haben die 4807 Seiten der Mobilfunk-Vernehmlassung gelesen — das Ergebnis ist ein Weckruf.

Eine eigene Auswertung der amtlichen Bundespublikation aller Stellungnahmen zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk. Warum das Einspracherecht nicht von Kantonen und Parteien gerettet wird — und warum jetzt allein die fachlich fundierte Baueinsprache zählt.

*Zum Autor: Andreas Gross, Dipl.-Ing., ist Inhaber des Ing.-Büros Andreas Gross GmbH und seit Jahren technischer Sachverständiger für die Standortdatenblätter von Mobilfunkanlagen — nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Schweizer SP-alt-Nationalrat.

Worum es geht

Im Dezember 2025 schickte der Bundesrat eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) in die Vernehmlassung — also in jenes Verfahren, in dem Kantone, Parteien, Verbände und interessierte Kreise zu einem Gesetzesentwurf schriftlich Stellung nehmen, bevor er ins Parlament geht. Kritiker nennen die Vorlage das «Antennenflutgesetz», weil sie den Bau von Mobilfunkantennen beschleunigen und dabei das bisherige Einspracherecht der Anwohner umbauen würde.

Anfang Mai 2026 hat der Bund sämtliche eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht — ein einziges Dokument von 4807 Seiten, öffentlich abrufbar auf fedlex.admin.ch. Wir haben dieses Originaldokument selbst durchgearbeitet, nicht eine Zusammenfassung Dritter und keine Pressemitteilung. Was darin steht, weicht von der derzeit kursierenden Erzählung deutlich ab. Es ist unbequem — und gerade deshalb ist es wichtig, es klar auszusprechen.

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Wie 5G gegen unseren Widerstand durchgedrückt wird — und der Hebel in Genf, den bisher niemand gezogen hat

Veröffentlicht: 17. April 2026

21’700 Franken Strafe für einen erfolgreichen Whistleblower: Was die Aarhus-Konvention für Schweizer Anwohner-Einsprachen ändern kann

Ein Fall aus Morgarten

Am 4. September 2020 stand im Amtsblatt meines Kantons Zug, dass Sunrise eine 5G-Mobilfunkanlage in der Gewerbezone Morgarten errichten will. Zweihundert Meter von meinem Homeoffice entfernt. Ich wohne dort, in der kleinen Gemeinde Oberägeri, wo das Ingenieurbüro und der Lebensmittelpunkt dieselbe Adresse haben.

Ich las das Standortdatenblatt — das offizielle Dokument, mit dem der Betreiber beweisen muss, dass alle Grenzwerte eingehalten sind. Ich bin Diplom-Ingenieur, seit Jahren analysiere ich solche Dokumente für Anwohnergruppen in der ganzen Schweiz. Dieses Mal war es mein eigener Nachbar.

Das Ding enthielt Fehler. Die Berechnungen stimmten nicht. Ich reichte als Erster Einsprache ein. 87 Nachbarn unterschrieben mit.

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Ohne harte Zahlen ist deine Einsprache vor Gericht meist nur Lärm

Veröffentlicht: 20. Februar 2026

Viele Einsprecher reichen Muster-Texte über 5G, Gesundheit, Studien, Grenzwerte, Politik – und kassieren am Ende eine Abfuhr. Nicht weil sie „Unrecht“ hätten, sondern weil Gerichte anders funktionieren: Sie entscheiden den konkreten Einzelfall anhand der Akten. Und wenn du keinen nachprüfbaren, standortbezogenen Fehler nachweist, bleibt’s bei „Behauptung vs. Betreiber“.

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Schutzgebiete

Welche Schutzgüter sind bei einer Baueinsprache gegen Mobilfunkantennen zu prüfen?

Veröffentlicht: 12. Februar 2026

Ein Leitfaden für Einsprecher in der Schweiz

Wer gegen den Neu- oder Umbau einer Mobilfunkantenne Einsprache erhebt, denkt in erster Linie an den Strahlenschutz — also an die Einhaltung der Anlage- und Immissionsgrenzwerte gemäss NISV. Doch die NIS-Grenzwerte sind bei weitem nicht das einzige, was bei einer Baueinsprache geprüft werden kann und sollte. In der Schweiz existiert ein dichtes Netz an Schutzbestimmungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, die bei einem Antennenbau relevant werden können.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schutzgüter. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit — denn die konkreten Vorschriften unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und teilweise von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Er soll Ihnen aber helfen, systematisch zu prüfen, ob an Ihrem Antennenstandort zusätzliche Schutzinteressen bestehen, die in der Baugesuchsprüfung berücksichtigt werden müssen.

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Wenn Wärme plötzlich gefährlich sein soll – der Denkfehler hinter den Mobilfunk-Grenzwerten

Veröffentlicht: 06. Januar 2026

Seit Jahrzehnten beruhen die offiziellen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung auf einer Leitidee: Gefährlich ist Funkstrahlung erst dann, wenn sie den Körper messbar erwärmt. Genau diese Denklogik prägt die internationalen Empfehlungen der ICNIRP – und sie wurde in vielen Ländern, auch in der Schweiz, in der Regulierung verankert.

Das Absurde daran: Erwärmung ist für den menschlichen Körper in vielen Kontexten gerade kein Krankmacher, sondern ein Heilreiz.

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  1. Neue Studie zeigt: Mobilfunk schädigt das Erbgut – auch unterhalb der Grenzwerte
  2. Der größte Messfehler der modernen Technikgeschichte - Neue Mobilfunkstudie
  3. 5G-Nachkontrollen sind ein reines Theaterspiel
  4. Technische Ergänzung zur 5G-Einsprache: Aktenbeizug & Beweisbegehren

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