In Heiligenschwendi (BE) hat ein Ehepaar den geplanten Antennenbau der Swisscom ausgebremst – ein wichtiger Achtungserfolg für alle, die auf Gemeinde- und Regionalebene um ihre Lebensqualität und Rechtssicherheit kämpfen. Die Berner Zeitung berichtet über den Fall („Ehepaar bezwingt die Swisscom“). Bereits frühere Berichte rund um Heiligenschwendi zeigen, wie stark raumplanerische Argumente (Waldnähe, Standorte ausserhalb der Bauzone) über das Schicksal eines Antennenprojekts entscheiden können. So musste Swisscom in Heiligenschwendi ein erstes Gesuch zurückziehen, weil der Standort zu nahe am Waldrand lag – ein klassischer Stolperstein, den der Kanton und die Fachstellen sehr genau prüfen.
Warum gerade Waldnähe und «ausserhalb Bauzone» oft den Ausschlag geben
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Waldrecht & Waldrand: Waldflächen sind Nichtsiedlungsgebiet. Eine Mobilfunkanlage kann dort Rodungstatbestände berühren oder Schutzabstände verletzen. Für jede Zweckentfremdung von Waldboden braucht es besonders strenge Ausnahmebewilligungen; das Interesse an Walderhalt wiegt schwer.
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Ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG): Antennen sind dort nur zulässig, wenn der Betreiber eine standortgebundene Notwendigkeit schlüssig nachweist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die dazu entwickelten Anforderungen der Rechtsprechung sind hoch – Alternativen innerhalb der Bauzone müssen ernsthaft geprüft und dokumentiert sein.
Lehre aus Heiligenschwendi: Wer seine Einsprachen sauber auf raumplanerische Punkte stützt (Waldnähe, Zonenordnung, Schutzgüter, Sichtbeziehungen, ISOS/Heimatschutz, Erschliessung etc.), erhöht die Chancen erheblich – oft stärker als mit reinen Strahlungsargumenten allein.
Früh ansetzen – auf Gemeindeebene
Erfolge entstehen selten über Nacht. In Heiligenschwendi gab es zahlreiche Einsprachen und mehrere Runden. Schon 2022 wurden 20 Einsprachen behandelt; ein zu waldnahes Projekt wurde zuvor zurückgezogen. Genau hier zeigt sich: Wer früh einhakt, zwingt Betreiber und Behörden, Alternativen zu prüfen und Fachstellen korrekt beizuziehen (z. B. NHG-Fachstellen in Schutzbereichen – ein Punkt, den das Bundesgericht jüngst bekräftigt hat).
Was Du konkret tun kannst
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Akteneinsicht sofort verlangen: Vollständiges Standortdatenblatt (inkl. originale Antennendiagramme), Beilagen, Korrespondenzen, interne Stellungnahmen der Fachstellen.
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Raumplanung zuerst:
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Liegt der Mast ausserhalb der Bauzone?
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Waldabstände eingehalten? Rodungstatbestand berührt?
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Schutzinventare (ISOS, Ortsbild, Natur-/Heimatschutz) tangiert?
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Alternativstandorte innerhalb der Bauzone nachweislich geprüft?
(Leitfäden und Rechtsprechung verlangen hier strikte Abklärungen.)
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Mobilfunk-Technik hinterfragen: Stimmen Antennen-Ausrichtungen/Neigung, Höhen, ERP/Leistungen, Korrektur-/Betriebsfaktoren und die Summenbildung im Standortdatenblatt? (Fehler hier können bewilligungsrelevant sein – jüngere Urteile verschärfen die Anforderungen an Änderungen und Korrekturfaktoren.)
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Fachstellenbeizug prüfen: In Schutzbereichen muss die zuständige Fachstelle (nicht das Gericht oder die Gemeinde) beigezogen worden sein, ob ein Gutachten nötig ist. Unterlassungen können Verfahren kippen oder zurückweisen.
Wie unser Gutachten hier hilft
Wir wurden im konkreten Heiligenschwendi-Fall nicht mandatiert. Die Lehre aus diesem Fall ist klar: Strukturiertes Vorgehen schlägt Routine. Unser technisch-rechtliches Standortdatenblatt-Gutachten unterstützt Einsprecher frühzeitig auf Gemeindeebene, indem es
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raumplanerische Sollbruchstellen (Bauzone, Waldrecht, Schutzgüter wie Natur- oder Denkmalschutz) in den Akten herausarbeitet,
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funktechnische Plausibilität (Azimut/Tilt, OMEN-Abstände, ERP, Feldstärken) mit den deklarierten Grenzwertberechnungen in den Bauunterlagen abgleicht,
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Alternativstandorte objektiviert – ein Schlüsselpunkt für Standorte ausserhalb der Bauzone,
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Beweis- und Antragskataloge für die Einsprache formuliert (Aktennachforderungen, Nachberechnungen, Fachstellen-Gutachten, Sistierung bei Widersprüchen).
Kurz: Wir liefern prüfbare Argumente für die erste Instanz – dort, wo die Weichen gestellt werden.
Mut macht Schule
Der Heiligenschwendi-Erfolg zeigt: Dranbleiben, sauber dokumentieren, fachlich argumentieren. Wer Wald, Zonenordnung, Schutzinventare und die technische Schlüssigkeit ins Zentrum stellt, kann selbst gegen grosse Betreiber bestehen. Es ist unstrittig, dass Waldnähe und Standorte ausserhalb der Bauzone entscheidende Hürden sind – und zwar schon ziemlich früh im Verfahren.
Hinweise & Quellen
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Heiligenschwendi: Bewilligungshistorie und Rückzug wegen Waldrand-Nähe; breite Einsprachelage. (Plattform J)
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Leitfaden BAFU (Mobilfunk ausserhalb Bauzonen; Waldrecht/Art. 5 WaG; Art. 24 RPG: Standortgebundenheit, überwiegende Interessen). (bafu.admin.ch)
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Rechtsprechung ausserhalb Bauzonen / Alternativenprüfung (Auszüge & Leitsätze). (SIU)
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Fachstellen-Beizug (NHG) – Bundesgericht 1C_50/2023: Fachstelle ist zwingend korrekt beizuziehen. (Computerworld.ch)
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Aktuelle Verschärfungen rund um Korrekturfaktoren / Nachweise (baubewilligungspflichtig). (frequencia.ch)
Nächste Schritte für Ihre Gemeinde
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Einsprache läuft? Wir prüfen Ihr Standortdatenblatt punktgenau (Raumplanung und Technik) und liefern einen sofort einreichbaren Antrags- und Beweiskatalog für die erste Instanz.
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Wir identifizieren frühe Knock-out-Kriterien (Wald, Zonenordnung, Schutzgüter) und unterstützen beim Aktenzugang.
Fazit: Der Fall Heiligenschwendi zeigt: Mit Sachverstand, Geduld und konsequenter Aktenarbeit kann man Mobilfunkprojekte steuern oder stoppen. Gemeindeebene ist der beste Ort, um anzusetzen – und zwar so früh wie möglich.