Sie haben jahrelang gegen eine Mobilfunkantenne gekämpft – und verloren? Die Baugenehmigung wurde erteilt, die Antenne steht.

Verloren? Nicht unbedingt!

Es gibt noch eine letzte Möglichkeit: Der Nachweis, dass die tatsächliche Installation von der Genehmigung abweicht.

Das Problem mit langen Bewilligungsverfahren...

Ein typischer Fall aus der Praxis:

  • 2020: Swisscom erstellt ein Standortdatenblatt für Antennentyp "Ericsson AIR 6488 fürs Baugesuch
  • 2021: Baugesuch eingereicht. Einsprachen der Anwohner, Messungen, Gutachten
  • 2022: Rechtstreit auf kantonaler Ebene.
  • 2023: Gerichtsverfahren bis zum Bundesgericht
  • 2024: finaler Entscheid und damit rechtskräftige Baugenehmigung
  • 2025: Installation erfolgt – aber welche Antenne steht wirklich dort?

Nach 4 Jahren Verfahrensdauer ist der ursprünglich beantragte Antennentyp oft gar nicht mehr lieferbar. Die Produktzyklen in der Mobilfunktechnik betragen nur 2-3 Jahre. Was also tun die Betreiber?

Die heimliche Praxis der Betreiber

Unsere Erfahrung zeigt: In vielen Fällen wird einfach das aktuelle Nachfolgemodell installiert. Aus der genehmigten "AAU5639" wird stillschweigend eine "AAU5639v2" – mit möglicherweise:

  • Höherer Sendeleistung
  • Anderem Abstrahlwinkel
  • Mehr Antennenelementen
  • Veränderter Charakteristik (Antenendiagramm)

Die Betreiber hoffen, dass niemand so genau hinschaut. Die neue Antenne wird angebracht, die Behörden prüfen selten nach (nur der Kanton Schwyz prüft jährlich 10% aller Antennen ob die korrekten Typen installiert wurden, die anderen Kantone machen nicht mal das).

Warum das Ihre Chance ist

Jede Abweichung von der Baugenehmigung macht die Installation rechtswidrig. Das betrifft:

  • Falscher Antennentyp (auch "nur" eine andere Version)
  • Abweichende Montagehöhe (oft tiefer als genehmigt)
  • Falscher Neigungswinkel (verändert die Strahlungszone)
  • Andere Ausrichtung (trifft andere Nachbarn)

Bei nachgewiesenen Abweichungen muss die Anlage stillgelegt oder zurückgebaut werden – unabhängig der Baugenehmigung!

Typische Warnsignale

Sie sollten hellhörig werden, wenn:

  • Die Baugenehmigung für ein Modell von 2022 oder älter erteilt wurde
  • Die Antenne fabrikneu aussieht (nach Jahren der Verzögerung?)
  • Der Betreiber keine aktuellen technischen Datenblätter liefert
  • Sichtbare Unterschiede zum eingereichten Plan bestehen

Was können Sie tun?

Eine professionelle Vermessung dokumentiert rechtssicher:

  1. Den tatsächlichen Antennentyp (Typenschild-Nachweis)
  2. Die exakte Montagehöhe (GPS-genau auf ±10cm)
  3. Ausrichtung und Neigungswinkel (auf ±2° genau)

Abweichungen zur Baugenehmigung

  1. Mit diesen Beweisen können Sie:
  2. Eine baupolizeiliche Überprüfung verlangen
  3. Die Stilllegung der Anlage erwirken
  4. Ein neues Bewilligungsverfahren erzwingen

Ihre zweite Chance nutzen

Der verlorene Rechtsstreit war nicht umsonst. Die lange Verfahrensdauer könnte jetzt zu Ihrem Vorteil werden. Je älter der Bauantrag desto wahrscheinlicher wurden andere Antennen installiert als genehmigt.

Wichtig: Die Zeit läuft! Dokumentieren Sie Abweichungen, solange die Beweise noch sichtbar sind. Möglicherweise könnten Betreiber nachträglich Typenschilder austauschen, wenn Kontrollen angekündigt werden.

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