Die bisherigen Gesetzeslücken reichen offenbar nicht aus, um 5G legal betreiben zu können. So feilschen sie um jede möglichen Faktor, um die Modellrechnung der Strahlenbelastung zu gunsten der Telekoms zu beschönigen. Dabei setzen sie gerne an Faktoren an, die kein Laie überblicken kann.
Am 22. November 2024 wurden Änderungen an der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vorgenommen.
Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Berechnung der Strahlungsprognosen und die Berücksichtigung von baulichen Dämpfungen.
BAFU
Die wichtigsten Änderungen sind:
Erhöhung der maximal zulässigen Gesamtdämpfung pro Antenne auf bis zu 30 dB (zuvor 15 dB).
Festlegung der Dämpfung für metallische Gebäudewände auf 20 dB (zuvor 15 dB).
Festlegung der Dämpfung für Holzwände und Ziegel auf 1 dB (zuvor 0 dB).
Möglichkeit zur Kumulation mehrerer baulicher Dämpfungen bis zu einem Maximum von 30 dB.
Erlaubnis für Betreiber, höhere Dämpfungswerte nachzuweisen, wenn sie belegen können, dass das verwendete Material eine höhere Dämpfung aufweist als in der Vollzugsempfehlung angegeben.
Diese Änderungen sind seit dem 22. November 2024 in Kraft, wobei weiterhin Diskussionen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) stattfinden.
BAFU
Für detaillierte Informationen können Sie die aktualisierte Vollzugsempfehlung auf der Website des BAFU einsehen: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmen-elektrosmog/mobilfunk--vollzugshilfen-zur-nisv.html