Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Drohnenvermessungsdienste zur Überprüfung von Mobilfunkantennen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die photogrammetrische Vermessung von Mobilfunkantennen mittels Drohnenbefliegung zwischen den Ing.-Büro Andreas Gross GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

2. Leistungsumfang

2.1 Grundleistungen

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:

  • Drohnenbefliegung der bezeichneten Mobilfunkanlage mit RTK-Drohne
  • Erfassung von mindestens 100-300 hochauflösenden Fotos aus verschiedenen Winkeln
  • Erstellung einer georeferenzierten Sparse Point Cloud mittels Structure-from-Motion
  • Extraktion folgender Messwerte:
    • Antennenhöhe über Grund (Genauigkeit: ±10 cm)
    • Azimut-Ausrichtung der Antennen (Genauigkeit: ±2°)
    • Neigungswinkel (Tilt) der Antennen (Genauigkeit: ±2°)
    • GPS/RTK-Koordinaten der Antennenstandorte
  • Dokumentation des Antennentyps durch lesbare Typenschild-Aufnahme (soweit zugänglich)
  • Lieferung der Rohdaten und aufbereiteten Ergebnisse als herunterladbares Datenpaket.

2.2 Nicht im Leistungsumfang enthalten

  • Vollständiges 3D-Mesh oder Orthomosaik (nur auf gesonderte Vereinbarung)
  • HF-technische Messungen oder Berechnungen
  • Rechtliche Bewertung der Messergebnisse
  • Behördliche Anträge oder Einsprachen

3. Leistungserbringung durch Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Drohnenbefliegung und Datenaufbereitung durch qualifizierte Subunternehmer durchführen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung aller erforderlichen Informationen (Standortdaten, Umgebungskarte mit Markierung des Antennenstandorts, Objektfotos, Zugänglichkeit)
  • Information über bekannte Gefahren oder Zugangsrestriktionen
  • Einholung etwaiger Zustimmungen von Grundstückseigentümern

5. Durchführungsbedingungen

5.1 Wetterabhängigkeit

Die Drohnenbefliegung kann nur bei geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt werden:

  • Windgeschwindigkeit max. 10 m/s
  • Kein Niederschlag
  • Ausreichende Sichtverhältnisse (min. 1,5 km)

5.2 Terminverschiebung

Bei ungeeigneten Wetterbedingungen wird der Termin kostenfrei verschoben. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

5.3 Elektromagnetische Einflüsse

  • Der Drohnenflug erfolgt unter Einhaltung sicherheitstechnischer Mindestabstände
  • Bei starken elektromagnetischen Störungen kann eine Unterbrechung erforderlich sein
  • Die Messgenauigkeit kann in unmittelbarer Antennennähe (< 3m) beeinträchtigt sein
  • Der Pilot entscheidet über sichere Flugdurchführung

6. Haftungsausschluss und -beschränkung

6.1 Keine Erfolgsgarantie

Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Vermessung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird nicht garantiert:

  • Dass Abweichungen von Genehmigungsparametern festgestellt werden
  • Dass die Messergebnisse für behördliche Verfahren verwertbar sind
  • Dass Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden können

6.2 Haftungsbeschränkung

  • Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt
  • Maximale Haftungssumme: Auftragswert

6.3 Technische Ausfälle

Bei technischen Ausfällen der Drohne oder Datenverarbeitungssysteme besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer bemüht sich um zeitnahe Nachholung.

7. Datengenauigkeit und Toleranzen

  • Die angegebenen Werte (Höhe ±10cm, Winkel ±2°) sind branchenübliche Zielgenauigkeiten unter optimalen Bedingungen
  • Diese stellen keine garantierten Absolutwerte dar, sondern erwartbare Toleranzen bei fachgerechter Durchführung
  • Einflussfaktoren können sein: Satellitenempfang, Windverhältnisse, EMF-Störungen, Sichtbedingungen
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Anwendung anerkannter Vermessungsstandards und Best Practices

8. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

  • Die Messdaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers
  • Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck
  • Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung erfolgt nach vereinbarten Pauschalsätzen
  • Bei Terminausfall durch höhere Gewalt werden angefallene Anfahrtskosten berechnet

10. Gewährleistung

  • Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Datenlieferung
  • Bei Mängeln besteht zunächst Anspruch auf Nachbesserung
  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen zu rügen

11. Datenschutz

  • Erfasste Bilddaten werden ausschließlich für den Auftragszweck verwendet
  • Keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung
  • Löschung der Rohdaten nach 12 Monaten

12. Schlussbestimmungen

  • Änderungen bedürfen der Schriftform
  • Gerichtsstand: Zug
  • Es gilt schweizerisches Recht