Wir haben die 4807 Seiten der Mobilfunk-Vernehmlassung gelesen — das Ergebnis ist ein Weckruf.

Eine eigene Auswertung der amtlichen Bundespublikation aller Stellungnahmen zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk. Warum das Einspracherecht nicht von Kantonen und Parteien gerettet wird — und warum jetzt allein die fachlich fundierte Baueinsprache zählt.

*Zum Autor: Andreas Gross, Dipl.-Ing., ist Inhaber des Ing.-Büros Andreas Gross GmbH und seit Jahren technischer Sachverständiger für die Standortdatenblätter von Mobilfunkanlagen — nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Schweizer SP-alt-Nationalrat.

Worum es geht

Im Dezember 2025 schickte der Bundesrat eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) in die Vernehmlassung — also in jenes Verfahren, in dem Kantone, Parteien, Verbände und interessierte Kreise zu einem Gesetzesentwurf schriftlich Stellung nehmen, bevor er ins Parlament geht. Kritiker nennen die Vorlage das «Antennenflutgesetz», weil sie den Bau von Mobilfunkantennen beschleunigen und dabei das bisherige Einspracherecht der Anwohner umbauen würde.

Anfang Mai 2026 hat der Bund sämtliche eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht — ein einziges Dokument von 4807 Seiten, öffentlich abrufbar auf fedlex.admin.ch. Wir haben dieses Originaldokument selbst durchgearbeitet, nicht eine Zusammenfassung Dritter und keine Pressemitteilung. Was darin steht, weicht von der derzeit kursierenden Erzählung deutlich ab. Es ist unbequem — und gerade deshalb ist es wichtig, es klar auszusprechen.

Was die Stellungnahmen wirklich sagen

Die naheliegende Hoffnung lautet: Wenn schon die Kantone, Städte und Parteien gegen dieses Gesetz Sturm laufen, ist es ohnehin erledigt. So liest es etwa der Verein Schutz vor Strahlung, der in seinem Newsletter und dem zugehörigen Artikel «Kritik am Fernmeldegesetz» von einer «Fundamentalkritik auch von Kantonen, Städten und Gemeinden» spricht. Das Ziel teilen wir. Den Befund teilen wir nicht — und das ist kein Zwist, sondern Prinzip: Eine Bewegung ist dann stark, wenn ihre verschiedenen Kräfte unabhängig bleiben und jede dort prüft, wo ihre Kompetenz liegt. Getrennt kämpfen, gemeinsam gewinnen — jede Kraft nach ihrer Façon. Dieser Beitrag ist genau das: Wir haben keine Zusammenfassung übernommen, sondern die 4807 Seiten der amtlichen Bundespublikation Stellungnahme für Stellungnahme selbst durchgearbeitet — und kommen zu einem anderen Schluss.

Die Primärquelle — die amtliche Bundespublikation aller Vernehmlassungseingaben auf fedlex.admin.ch — stützt die Hoffnung auf eine breite kantonale Abwehrfront nicht.

Die Kantone. Alle 26 Kantone haben eine Stellungnahme eingereicht. Eindeutig ablehnend sind genau zwei: Genf («notre Conseil s’oppose à cette réforme») und Graubünden («die Regierung steht der Teilrevision ablehnend gegenüber», mit Kritik an der Einschränkung des rechtlichen Gehörs und des Koordinationsprinzips). Stark kritisch, aber ohne klares Nein, äussern sich Tessin, Jura und Solothurn. Die grosse Mehrheit — rund zwanzig Kantone — begrüsst die Vorlage im Grundsatz, oft mit Vorbehalten zu Koordination und Aufwand. Dazu gehören ausdrücklich die grossen Kantone Bern und Zürich. Bern begrüsst die «Beschleunigung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren» und beklagt sogar «häufig unbegründete Einsprachen». Und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) — das offizielle gemeinsame Sprachrohr der Kantone — begrüsst die Vorlage ebenfalls und hält ausdrücklich fest, sie habe «keine negativen Auswirkungen auf den Schutz vor Strahlung».

Die Parteien. Von den sechs Bundesratsparteien tragen fünf die Vorlage mit: Die Mitte, FDP, GLP, SP und SVP äussern sich zustimmend. Bemerkenswert: Die FDP begrüsst den Entwurf, weil er ihre eigene Motion 20.3237 umsetzt — die Vorlage ist also kein Betriebsunfall, sondern bestellte Politik. Auch die SP «begrüsst die vorliegende Teilrevision». Einzig die Grünen lehnen ab — und zwar nicht mit gesundheitlichen, sondern mit rechtsstaatlichen Argumenten: Sie sprechen von einer «Schwächung der demokratischen Mitspracherechte» und einem «Abbau zentraler rechtsstaatlicher Rechte», nennen den Abbau der Kontrolle «angesichts der bereits heute hohen Fehlerquote bei Baugesuchen … inhaltlich falsch und verfassungsrechtlich bedenklich» und fordern eine «grundlegende Überarbeitung» bei Beibehaltung des heutigen Schutzniveaus. Es ist die einzige Partei, deren Position sich mit dem deckt, was die Primärquelle und die fachliche Prüfung zeigen.

Die Verbände. Selbst der Schweizerische Städteverband «stützt das Ziel der vorliegenden Teilrevision» — mit Nuancen und einer Transparenzforderung, aber ohne grundsätzliche Ablehnung. Die Wirtschafts- und Branchenverbände sowie die Mobilfunkbetreiber befürworten die Beschleunigung ohnehin.

Das Fazit aus der amtlichen Quelle ist nüchtern und unmissverständlich: Die politische Ebene — die Mehrheit der Kantone, ihre eigene Direktorenkonferenz, fünf von sechs Parteien, der Städteverband, die Industrie — trägt die Beschleunigung mit. Wer darauf setzt, dass dieses Gesetz «von oben» gestoppt wird, täuscht sich. Und weil sich jede Aussage zu diesem Punkt am selben öffentlichen Dokument nachprüfen lässt, halten wir uns strikt an das, was dort steht — auch wenn es unbequem ist und dem verbreiteten Optimismus widerspricht.

Eine Einschränkung gehört allerdings sofort dazu — sie ist der Hebel des übernächsten Abschnitts: Was die politische Mehrheit mitträgt, ist die Beschleunigung. Den parlamentarischen Auftrag dazu hat dasselbe Parlament ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass er nicht zu höheren Grenzwerten führen darf. Genau diese Bedingung unterläuft die Vorlage auf dem Rechenweg. Die Zustimmung gilt dem schnelleren Verfahren — nicht der durch die Hintertür eingeführten faktischen Grenzwerterhöhung, die kaum ein Kanton in dieser Tiefe geprüft hat.


Die Bruchstelle steht ebenfalls im amtlichen Dossier

Diese ernüchternde Lage hat eine andere Seite — und auch sie ist belegbar, nicht behauptet.

Erstens benennen ausgerechnet die ablehnenden und kritischen Kantone exakt jene Mängel, auf die es ankommt. Graubünden lehnt wegen der Einschränkung des rechtlichen Gehörs und des Koordinationsprinzips ab. Solothurn beschreibt den Kern des Problems präzise: Es sei «ein Paradigmenwechsel, dass Immissionen erst nachträglich einer Beurteilung unterzogen werden», und es könne «nicht ausgeschlossen werden, dass eine baubewilligte Mobilfunkantenne wegen zu hoher Strahlung nicht in Betrieb genommen werden kann» — verbunden mit der offenen Haftungsfrage. Waadt und Tessin warnen vor der Beeinträchtigung des Anspruchs, gehört zu werden, beziehungsweise vor einer Absenkung des heutigen Schutzniveaus.

Zweitens, und das wiegt schwer: Selbst zustimmende Kantone zerlegen die zentrale Begründung des Bundesrats. Die Vorlage wird als Vereinfachung und Behörden-Entlastung verkauft. Freiburg und die BPUK halten genau diese versprochene Entlastung für «zu optimistisch»; Zürich, Obwalden und Uri nennen sie «zu wenig differenziert» und stellen fest, es finde vor allem eine Verschiebung von Aufgaben statt, keine Entlastung. Wenn schon die Befürworter dem Bundesrat seine Hauptbegründung nicht abnehmen, steht die Vorlage auf einem brüchigen Fundament — aber eben aus Verfahrens- und Aufwandgründen, nicht, weil eine politische Front den Schutz der Bevölkerung verteidigt.

Drittens — und das ist für uns der wichtigste Punkt: Unsere eigene fachliche Stellungnahme ist Teil dieses amtlichen Bundesdossiers (Ing.-Büro Andreas Gross GmbH, ab Seite 1694, mit einem eigenen Kapitel «Fallbeispiele aus der Einsprachepraxis»). Und die über 15’000 Unterschriften, die gegen die Vorlage gesammelt wurden, sind im selben Dokument physisch dokumentiert — rund 3000 der 4807 Seiten sind Unterschriftenlisten. Die fachliche und die zivilgesellschaftliche Kritik ist also aktenkundig. Sie kommt nur nicht aus den kantonalen Regierungen.


Was dieses Gesetz tatsächlich vorsieht

Hinter der Bezeichnung «Teilrevision FMG im Bereich Mobilfunk» steckt eine grundsätzliche Verschiebung. Heute wird eine Mobilfunkantenne im ordentlichen Baubewilligungsverfahren bewilligt: Das Baugesuch wird öffentlich aufgelegt, die Anwohner können vor der Bewilligung Einsprache erheben, und eine Beschwerde hat aufschiebende Wirkung — das heisst, die Antenne darf nicht in Betrieb gehen, solange das Verfahren läuft.

Die Revision trennt den Strahlenschutz von diesem Verfahren ab. An die Stelle der Einsprache vor der Bewilligung tritt eine Beschwerde nach der behördlichen Prüfung des Standortdatenblatts — also nach abgeschlossener Kontrolle und in der Regel kurz vor oder bereits nach der Inbetriebnahme. Diese Beschwerde hat ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung mehr: Die Antenne läuft, während gestritten wird. Und die laufende Überwachung der Grenzwerte soll künftig ein Qualitätssicherungssystem übernehmen, das die Mobilfunkbetreiber selbst betreiben.

Drei Sätze, drei Hebel: Das Einspracherecht vor Inbetriebnahme fällt weg. Die aufschiebende Wirkung fällt weg. Die unabhängige Kontrolle wird durch Selbstkontrolle der Betreiber ersetzt. Jeder dieser Hebel für sich wäre erklärungsbedürftig. Zusammen verschieben sie das Verfahren vom vorbeugenden Schutz zur nachträglichen Reaktion — und genau das ist der Punkt, an dem man fragen muss, wie es so weit kommen konnte.


Die Vorgeschichte: eine Kausalkette, kein Zufall

Diese Einordnung ist unsere fachliche Sicht der Aktenlage — sie erklärt, warum die Vorlage so aussieht, wie sie aussieht.

Die Mobilfunkindustrie hatte früh kommuniziert, dass ein 5G-Ausbau mit den geltenden Schweizer Anlagegrenzwerten nicht möglich sei. Ericsson formulierte es 2017 an einem Fachworkshop der Internationalen Fernmeldeunion in Warschau offen: In Ländern mit Grenzwerten deutlich unter den internationalen Empfehlungen werde der 5G-Ausbau «ein grosses Problem». Die logische Forderung war eine Verfünffachung der Anlagegrenzwerte. Das Parlament kannte diesen Zusammenhang und hat eine Erhöhung der Anlagegrenzwerte nicht einmal, sondern dreimal abgelehnt. Das dritte Nein steckt ausgerechnet in jenem Beschleunigungsauftrag, auf dem die heutige Vorlage überhaupt beruht: Als das Parlament die Stossrichtung der FDP-Motion 20.3237 («Mobilfunknetz — die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau jetzt schaffen») übernahm, versah es sie ausdrücklich mit der Auflage, dass die Beschleunigung nicht zu einer Erhöhung der Grenzwerte führen darf. Schneller — ja. Höhere Grenzwerte — nein. Das war jedes Mal eine bewusste demokratische Entscheidung zugunsten des Schutzes der Bevölkerung.

Was folgte, ging an dieser Auflage vorbei. Die 5G-Konzessionen wurden versteigert, die Industrie investierte Milliarden in eine Infrastruktur, die nach eigener Aussage mit den geltenden Grenzwerten nicht kompatibel ist. Statt diesen Widerspruch aufzulösen, wurde er auf Verordnungs- und Wegleitungsebene abgefedert: über den sogenannten Korrekturfaktor (er erlaubt es, bei der Berechnung nicht die volle Sendeleistung einer Antenne anzusetzen, weil eine moderne 5G-Antenne ihren Strahl ständig in wechselnde Richtungen lenke und einen einzelnen Ort nur einen Bruchteil der Zeit belaste), über die Sechs-Minuten-Mittelung (kurze Leistungsspitzen werden rechnerisch geglättet) und über Toleranzregeln für adaptive Antennen. In der Summe wirkt das wie eine Grenzwerterhöhung, ohne je eine zu sein — eingeführt durch Rechenkonventionen einer Bundesbehörde, nicht durch ein Gesetz.

Dass dieser Weg über Verordnung und Wegleitung läuft und nicht über den Gesetzestext, ist kein Zufall, sondern Methode. Eine Grenzwerterhöhung im Gesetz unterstünde dem fakultativen Referendum — und sie würde an der Urne mit grosser Wahrscheinlichkeit scheitern, so wie sie das Parlament dreimal abgelehnt hat. Der verdeckte Weg über Berechnungsregeln ist der einzige, der diese demokratische Kontrolle umgeht. Für die Mobilfunkbetreiber ist er deshalb nicht die Notlösung, sondern die bewusst bevorzugte Wahl.

Die Bevölkerung reagierte mit dem Rechtsweg: Zehntausende Einsprachen gegen Mobilfunkantennen. Diese Einsprachenflut wurde zum Problem — nicht für die Bürger, sondern für die Betreiber und die Gerichte. Der Netzausbau verlangsamte sich. Die Antwort darauf ist die vorliegende Revision: Sie beantwortet den Bürgerprotest nicht mit Sachargumenten, sondern baut das Verfahren so um, dass die Einsprache vor Inbetriebnahme verschwindet und die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Dass die politische Ebene das mehrheitlich mitträgt, macht diesen Befund nicht milder — es macht ihn dringlicher.


Warum unabhängige Prüfung kein Luxus ist: der empirische Kern

An dieser Stelle kommt unsere fachliche Erfahrung ins Spiel — und sie ist der Grund, warum wir in der Vernehmlassung Stellung genommen haben.

Das Ing.-Büro Andreas Gross GmbH hat seit 2020 nahezu 300 Baugesuche für Mobilfunkanlagen im Auftrag von Einsprechern technisch analysiert. In rund 95 Prozent der Fälle enthielten die Unterlagen Fehler, die einer Bewilligung hätten entgegenstehen müssen. In kaum einen dieser Fälle hatte die zuständige Behörde den Fehler selbst erkannt — aufgedeckt wurde er ausschliesslich durch die unabhängige Fachanalyse des Einsprechers.

Drei Beispiele: In Cham ZG gab der Betreiber den Abstand zum Nachbargebäude mit 34,2 Metern an; der reale Abstand, über die öffentliche Bundeskarte in Minuten messbar, beträgt rund 20 Meter. Mit dem korrekten Abstand liegt die Feldstärke 47 Prozent über dem Grenzwert. Das kantonale Umweltamt hatte zur Bewilligung empfohlen, ohne den Abstand zu prüfen; erst 141 Einsprachen und ein Gutachten deckten den Fehler auf. In Bubikon ZH war die deklarierte Sendeleistung nur ein kleiner Bruchteil der betriebstechnisch nötigen — bei betriebstechnisch möglicher Leistung ergibt sich an einer Wohnung das 3,4-Fache des Grenzwertes. In Vernate TI zeigten Standortdatenblatt und Plan entgegengesetzte Hauptstrahlrichtungen; die Anwohner konnten gar keine sachgerechte Einsprache formulieren.

Diese Fälle sind das Muster, nicht die Ausnahme. Eine Auswertung von 63 auswertbaren Standortdatenblättern aus unserer Praxis zeigt: In gut sechs von zehn Fällen reizt mindestens ein Messwert den Grenzwert bis auf den letzten Zehntel aus. Der Wert «99 Prozent des Grenzwertes» taucht mit Abstand am häufigsten auf — kein statistischer Zufall, sondern das Abbild einer Praxis, bei der die Zahlen so lange angepasst werden, bis der am stärksten belastete Ort gerade noch knapp unter dem Grenzwert ausgewiesen werden kann. Unter diesen Bedingungen führt jeder einzelne Fehler — ein falscher Abstand, ein falscher Neigungswinkel, ein fehlendes Herstellerdatenblatt — direkt in eine echte Grenzwertüberschreitung, von der die Anwohner nichts erfahren.

Genau dieses Korrektiv — die unabhängige Fachprüfung durch sachkundige Einsprecher — verliert mit der Revision seine verfahrensrechtliche Grundlage.


Was jetzt zählt

Ziehen wir die ehrliche Bilanz. Die Hoffnung, eine breite politische Front werde dieses Gesetz für die Bevölkerung versenken, hält der amtlichen Quelle nicht stand. Die Mehrheit der Kantone, ihre Direktorenkonferenz, fünf von sechs Parteien und der Städteverband tragen die Beschleunigung mit. Diese Klarheit ist kein Grund zur Resignation — sie ist ein Grund, die Kraft dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich wirkt.

Und dieser Hebel ist real und in unserer Hand. Solange das bewährte Baubewilligungsverfahren gilt — und es gilt weiter, denn ein verabschiedetes Gesetz braucht seine Zeit —, ist jede einzelne Baupublikation für eine Mobilfunkanlage eine Gelegenheit. In über neun von zehn geprüften Standortdatenblättern stecken Fehler, die einer Bewilligung entgegenstehen. Jede Einsprache, die einen falschen Abstand, einen unzulässig angesetzten Korrekturfaktor oder ein fehlendes Herstellerdatenblatt konkret belegt, hält eine bestimmte Anlage auf — und trägt zugleich genau den Befund zusammen, der dieser Gesetzgebung sachlich entgegensteht.

Der Aufruf lautet deshalb nicht «auf Rettung von oben warten» und nicht «sich an der Erzählung wärmen, die Front stehe schon». Er lautet: Jetzt die Baueinsprachen verstärken — mit präzisen, technisch belastbaren Argumenten statt Muster-Einsprachen. Wer in seiner Nachbarschaft eine Baupublikation für eine Mobilfunkanlage sieht, sollte das Standortdatenblatt fachlich prüfen lassen, bevor die Einsprachefrist abläuft. Genau das ist seit Jahren das Kerngeschäft des Ing.-Büros Andreas Gross GmbH: die Analyse von Standortdatenblättern und die technische Substanz, auf die sich eine wirksame Einsprache stützt.

Kontrolle ohne Konsequenz ist Dekoration. Rechtsschutz ohne aufschiebende Wirkung ist Folklore. Und eine Hoffnung, die sich am ersten Blick auf die Aktenlage auflöst, ist kein Fundament. Wir setzen nicht auf die Hoffnung, sondern auf den Befund — und auf die Arbeit, die er verlangt. Die wirksamste Antwort auf dieses Gesetz schreibt nicht eine Regierung. Sie schreibt, Standortdatenblatt für Standortdatenblatt, wer hinschaut und es belegen kann.


Ing.-Büro Andreas Gross GmbH, Oberägeri — Mai 2026. Andreas Gross, Dipl.-Ing. · standortdatenblatt.ch

Unsere vollständige Vernehmlassungsstellungnahme zum Nachlesen (PDF): nextcloud.andreasmgross.de

Quelle: Eigene Auswertung der amtlichen Bundespublikation aller Vernehmlassungseingaben zur Teilrevision FMG (Mobilfunk), 4807 Seiten — fedlex.admin.ch, Vernehmlassung 2025/99, cons_1/doc_8. Die Stellungnahme des Ing.-Büros Andreas Gross GmbH ist Bestandteil dieses Dossiers (ab S. 1694).