Stand: 21.01.2026 | Ing.-Büro Andreas Gross GmbH, Althusweg 12, CH‑6315 Morgarten/ZG

Diese AGB gelten für alle Aufträge über die Erstellung technischer Gutachten/Prüfberichte zu Standortdatenblättern (StDb) von Mobilfunkanlagen (nachfolgend „Gutachten“) zwischen der Ing.-Büro Andreas Gross GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Service „Standortdatenblatt‑Gutachten“ (Prüfung/Analyse von Unterlagen zur Mobilfunkanlage).

1.2 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten die AGB auch für alle zukünftigen gleichartigen Aufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

1.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten. Verbraucherrechte (z. B. Widerruf) sind nur anwendbar, soweit der Auftraggeber als Konsument handelt und das Gesetz dies vorsieht.

2. Leistungsumfang

2.1 Grundleistungen (je nach Auftrag / Angebot)

Der Auftragnehmer erbringt technische Analyse‑ und Prüfleistungen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen (insbesondere Standortdatenblatt inkl. Beilagen, Pläne, Fotos, Korrespondenz). Typische Bestandteile sind:

  • Formale Plausibilitätsprüfung des Standortdatenblatts (Vollständigkeit, Konsistenz, offensichtliche Rechen-/Eingabefehler).
  • Plausibilitätscheck technischer Angaben: Antennentyp(en), Frequenzbänder, maximale Sendeleistungen/ERP/EIRP (soweit ausgewiesen), Azimut, Tilt, Montagehöhe.
  • Prüfung der OMEN/OKA‑Angaben im StDb auf Widersprüche und offensichtliche Auslassungen (z. B. potenzielle empfindliche Nutzungen in der Umgebung).
  • Plausibilitätsprüfung der ausgewiesenen Immissionswerte (AGW/IGW) anhand der angegebenen Parameter; stichprobenartige Gegenrechnungen, sofern die Datenlage dies zulässt.
  • Hinweise auf typische Risikopunkte (z. B. Annahmen zu Verkehrslast, adaptive Antennen, Gebäudehöhen, Fassadenpunkte).
  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens/Prüfberichts (PDF) mit Ergebnissen, Annahmen und Quellen/Unterlagenliste.
  • Abgleich mit öffentlich verfügbaren Registern/Geodaten (z. B. Schutzgebiete, Gebäudeinformationen) soweit ohne kostenpflichtige Datenbeschaffung möglich.

2.2 Optionale Leistungen (nur bei gesonderter Vereinbarung)

  • Zusätzliche Berechnungsszenarien/Varianten (z. B. alternative OMEN‑Annahmen, alternative Gebäudehöhen).
  • Drohnenvermessung, Vor‑Ort‑Fotodokumentation oder andere Vermessungsleistungen (separater Vertrag/AGB erforderlich).
  • Unterstützung bei der Strukturierung technischer Beilagen für eine Einsprache (ohne Rechtsberatung).
  • Telefon-/Videocall‑Besprechung über die Ergebnisse.

2.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten

  • Rechtsberatung oder verbindliche rechtliche Würdigung; der Auftragnehmer erbringt keine anwaltlichen Leistungen.
  • Behördliche Akteneinsicht, Fristenmanagement oder Verfahrensvertretung.
  • Garantien, dass Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden können oder dass ein Verfahren gewonnen wird.
  • Messungen am Standort (HF‑Messungen) sowie die Erstellung amtlicher Messprotokolle, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

3. Leistungserbringung und Grundlagen

3.1 Die Leistung basiert auf den vom Auftraggeber übergebenen Dokumenten. Der Auftragnehmer darf davon ausgehen, dass diese vollständig und unverändert sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Soweit Berechnungen vorgenommen werden, werden branchenübliche Verfahren und nachvollziehbare Annahmen verwendet. Aufgrund von Modellannahmen, fehlenden Betreiber‑Detaildaten und dynamischem Netzbetrieb sind Abweichungen möglich.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer (z. B. Physiker, Elektroniker, Funker, RAN‑Ingenieure) beizuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Informationen erhält, insbesondere:

  • Vollständiges Standortdatenblatt inkl. aller Beilagen/Pläne (idealerweise als PDF) sowie relevante Baugesuchsunterlagen.
  • Projektadresse/Koordinaten, Gebäude-/Wohnungsangaben (Stockwerk, Fassadenlage) für potentielle OMEN.
  • Bekannte Fristen (Einsprache-/Rekursfristen) und gewünschter Liefertermin.
  • Kontaktadresse für Rückfragen und Freigabe der Kommunikationswege (E‑Mail/Telefon).
  • Wenn notwendig Fotos von Gebäuden oder Umgebung auf Nachfrage.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden, sofern der Auftragnehmer darauf hingewiesen hat oder der Auftraggeber den Mehraufwand erkennen konnte.

5. Termine, Lieferfristen, Abnahme

5.1 Die Lieferfrist wird in der Regel vom Auftraggeber (z. B. aufgrund von Einsprache-/Rekursfristen) vorgegeben. Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, ob die gewünschte Lieferfrist eingehalten werden kann. Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist (z. B. Vorab-Kurzfazit vor Fristablauf).

5.2 Der Auftraggeber prüft die Lieferung innert 7 Tagen auf offensichtliche Mängel und meldet Beanstandungen schriftlich. Unterbleibt eine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

5.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziff. 7.

5.4 Für kurzfristige Aufträge kann ein Express-/Eilzuschlag gemäss Ziff. 6.4 anfallen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung (Pauschale oder Aufwand nach Stundenansatz). Alle Preise verstehen sich in CHF zzgl. allfälliger MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.

6.2 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.3 Der Auftragnehmer kann bei Neukunden oder Eilaufträgen eine Vorauszahlung verlangen.

6.4 Express-/Eilzuschlag: Gehen Auftragserteilung (Bestellung) und Zahlungseingang erst innerhalb eines Zeitfensters von vier (4) Kalendertagen vor der vom Auftraggeber gewünschten Lieferfrist ein, so fällt – sofern der Auftragnehmer die Einhaltung der Frist dennoch bestätigt – ein Expresszuschlag von CHF 495.– pro Auftrag an. Der Zuschlag entfällt, wenn Auftragserteilung und Zahlungseingang früher erfolgen oder wenn der Auftragnehmer schriftlich auf den Zuschlag verzichtet.

7. Haftungsausschluss und -beschränkung

7.1 Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg (insbesondere keinen Verfahrens‑ oder Nachweis‑Erfolg).

7.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

7.3 Die maximale Haftungssumme ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.

7.4 Für Schäden, die aus unvollständigen/fehlerhaften Unterlagen des Auftraggebers oder aus späteren Änderungen (z. B. Betreiber‑Parameter, Planänderungen, Netzoptimierungen) entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Weitergabe

8.1 Das Gutachten und alle vom Auftragnehmer erstellten Auswertungen bleiben urheberrechtlich geschützt.

8.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck (insbesondere zur Einreichung im Rechts-/Bewilligungsverfahren, zur Information der direkt betroffenen Einsprecher im engen Umkreis der betreffenden Mobilfunkanlage sowie zur internen Dokumentation).

8.3 Die Weitergabe des Gutachtens an Behörden, Gerichte und mit dem Verfahren befasste Rechtsvertreter (z. B. beauftragte Anwälte) ist im Rahmen des Verfahrens ausdrücklich erlaubt. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung (z. B. Internet/Medien), Weitergabe an Mitbewerber oder an sonstige Dritte außerhalb des vorgenannten engen Kreises ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

9. Vertraulichkeit

9.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus dem Vertragsverhältnis vertraulich.

9.2 Der Auftragnehmer darf anonymisierte Erkenntnisse (ohne Personenbezug) zur Qualitätsverbesserung, Methodenentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.

10. Datenschutz

10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSG/DSGVO soweit anwendbar).

10.2 Rohunterlagen und Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung gespeichert, um Rückfragen und Nachbesserungen zu ermöglichen, danach gelöscht/archiviert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Auftraggeber eine längere Aufbewahrung schriftlich verlangt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E‑Mail genügt).

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.3 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Zug. Es gilt schweizerisches Recht.

11.4 Diese AGB können unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.standortdatenblatt.ch/index.php/agb